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Unsere Hausordnung basiert auf gesetzlichen Grundlagen 

und soll das Zusammenleben von SchülerInnen und LehrerInnen in der Schule regeln, um die Schulqualität zu fördern.

 

Wir bemühen uns um einen hilfsbereiten, verständnisvollen

 und höflichen Umgang miteinander .

 

Ein höflicher Gruß bringt freundliche Stimmung ins Schulhaus !

 

·         Das Schulgebäude ist ab 6.50 Uhr geöffnet. Die FahrschülerInnen werden von einer Lehrkraft beaufsichtigt.

 

  • Die Aufsichtspflicht aller Lehrkräfte beginnt um 7.15 Uhr in den Klassen.
    Die Unterrichtszeiten sind genau einzuhalten. Während des Unterrichts
    dürfen die SchülerInnen das Schulgebäude nicht verlassen.

  • Jedes Fernbleiben vom Unterricht ist dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin oder der Schulleitung ohne Aufschub mündlich oder schriftlich unter Angabe des Grundes zu melden.

  • Mutwilliges Beschmutzen oder Beschädigen von Klassenräumen, Einrichtungs= gegenständen und Lehrmitteln ist nicht entschuldbar.
    Eltern haften für die von ihren Kindern verursachten Schäden.

  • Wir wollen auf Ordnung und Sauberkeit in der Garderobe, in den Klassen
    und auf den Toiletten achten. Die Mülltrennung erfolgt nach Papier, Plastik, Aluminium, Restmüll und Biomüll.

  • Die Klassenräume und der Turnsaal dürfen nur mit Haus- bzw. mit Turnschuhen betreten werden.

  • Wertvolle Gegenstände und solche, die die Sicherheit gefährden oder den Schulbetrieb stören, dürfen nicht mitgebracht werden. Derartige Gegenstände sind der Lehrkraft auf Verlangen zu übergeben.

  • Während des Unterrichts ist es nicht erlaubt ein Mobiltelefon zu benützen. Das gilt gleichermaßen für LehrerInnen und SchülerInnen.

  • Das Laufen auf den Gängen, im Stiegenhaus und in den Klassenräumen ist verboten (Verletzungsgefahr).

  • Nach Beendigung des Unterrichts werden alle SchülerInnen in der Garderobe entlassen und haben das Schulgebäude umgehend zu verlassen. Außerhalb der Unterrichtszeiten dürfen sich SchülerInnen nicht im Schulgebäude aufhalten.

  • Die Benützung von Schulräumen für schulfremde Zwecke ist nur mit Bewilligung des Schulerhalters gestattet.

 

Beschluss des Schulforums der VS Gastern vom 22.09.2004

 

© by VD Monika Robl

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